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   BSG, 30.03.1977 - 6 RKa 4/76   

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BSG, 30.03.1977 - 6 RKa 4/76 (https://dejure.org/1977,581)
BSG, Entscheidung vom 30.03.1977 - 6 RKa 4/76 (https://dejure.org/1977,581)
BSG, Entscheidung vom 30. März 1977 - 6 RKa 4/76 (https://dejure.org/1977,581)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 43, 250
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 186/75

    Einstweilige Anordnung gegen den Vollzug der Kassenzulassung

    Auszug aus BSG, 30.03.1977 - 6 RKa 4/76
    Würde auch sonst ein Wohlverhalten während des Rechtsstreits genügen, um der Anfechtungsklage gegen eine Zulassungsentziehung zum Erfolg zu verhelfen, so könnte dies zu Ergebnissen führen, die vom Standpunkt einer gerechten Ordnung schwer erträglich wären, Angesichts der Neigung der Tatsachengerichte, im Falle einer vom BA angeordneten Vollziehung der Zulassungsentziehung die Vollziehung auszusetzen - diese Neigung könnte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1975 (BVerfGE 40, 179, mit kritischen.Anmerkungen von Martens in DOK 4976, 95) noch zunehmen -" hätte das Entziehungsverfahren, wenn es letztlich mit einer Aufhebung der Entziehung allein wegen des vom betroffenen ..9-.
  • BSG, 16.03.1973 - 6 RKa 17/71
    Auszug aus BSG, 30.03.1977 - 6 RKa 4/76
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats haben die Gerichte, die die Rechtmäßigkeit einer angefochtenen Zulassungsentziehung überprüfen, Änderungen der Sachlage während des Rechtsstreits grundsätzlich zu berücksichtigen, sofern die sofortige Vollziehung der Zulassungsentziehung nicht angeordnet werden ist, der betroffene Arzt oder Zahnarzt also seine Kassenarzttätigkeit zunächst weiter ausübt (vgl BSGE 55, 161 in einem Falle, in dem der Widerruf einer Ersatzkassenr beteiligung nicht für vollziehbar erklärt werden war, sowie das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 18. August 1972 und das Urteil vom 16. März 1975, 6 RKa 17/71, beide in Fällen, in denen die Entziehung der Kassenzulassung nicht vollzogen worden war).
  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91

    Verwertung sog. "Tagesprofile" - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten -

    16 3.1973 - 6 RKa 17/71 = USK 7353; BSGE 43, 250, 253 = SozR 2200 § 368a Nr. 3; Urteil vom 8. Juli 1980 - 6 RKa 10/78 = USK 80102; Urteil vom 19. Dezember 1984 - 6 RKa 34/83 = USK 84272; Urteil vom 29. Oktober 1986 - 6 RKa 32/86 = USK 86179).

    Insbesondere die Verpflichtung zur peinlich genauen Abrechnung gehört daher zu den Grundpflichten des Arztes (BSGE 43, 250, 252 = SozR aaO; BSGE 66, 6, 8 = SozR aaO; BVerfGE 69, 233, 244 = SozR aaO).

    Dazu zählt insbesondere der Umstand, ob der Vertragsarzt die durch eine gröbliche Pflichtverletzung verlorene Eignung zur weiteren Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Laufe des - möglicherweise lange dauernden - Rechtsstreits wiedererlangt hat, wobei allerdings einem Wohlverhalten des betreffenden Arztes während des Prozesses weniger Gewicht zukommt als seinem vorwerfbaren Verhalten in der Zeit vor der Zulassungsentziehung (vgl zB BSGE 43, 250, 253 = SozR aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2020 - L 11 KA 32/19

    Jahrelange Nichtabrechnung von Kassenleistungen kostet Vertragsarzt die Zulassung

    cc) Die Pflichtverletzung des Klägers ist zudem geeignet, das Vertrauensverhältnis zu den (beigeladenen) Krankenkassen und der Beigeladenen zu 5) nachhaltig zu stören und daher im Sinne der o.g. Grundsätze als gröblich zu qualifizieren (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 1993 - a.a.O. - Rn. 22f.; BSG, Urteil vom 25. Oktober 1989 - 6 RKa 28/88 - BSGE 66, 6 - juris-Rn. 12; BSG, Urteil vom 30. März 1977 - 6 RKa 4/76 - BSGE 43, 250 - juris-Rn. 15; BayLSG, Urteil vom 3. November 2016, a.a.O., wonach jeweils wiederholt unkorrekte Abrechnungen eine Entziehung rechtfertigen können; BSG, Urteil vom 21. März 2012 - a.a.O. - Rn. 38).

    Auch ist nicht erforderlich, dass sich ein Fehler tatsächlich systemrelevant auswirkt (BSG, Urteil vom 30. März 1977 - a.a.O.: in einem Wiederholungsfall führten vier Abrechnungsfehler im insg. dreistelligen Bereich zur Entziehung).

    Denn eine Zulassungsentziehung wegen gröblicher Pflichtverletzung ist nicht Sanktion für strafwürdiges Verhalten, sondern eine Maßnahme der Verwaltung, die allein dazu dient, das System der vertragsärztlichen Versorgung vor Störungen zu bewahren und damit funktionsfähig zu erhalten (BSG, Urteil vom 30. März 1977 - a.a.O. - Rn. 14).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/10 B

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Wiederzulassung nach vorangegangener

    Auch soweit letztere betroffen ist, hat der Senat geklärt, dass bloßer Zeitablauf allein nicht zu einer Wiedererlangung der Eignung führt (BSG Beschluss vom 28.4.1999 - B 6 KA 69/98 B - unter Hinweis auf BSGE 43, 250, 254 = SozR 2200 § 368a Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - L 10 B 2/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Im hier interessierenden Zusammenhang ist die Vorschrift wie folgt zu präzisieren: Die Eignung als Vertragsarzt liegt in der Regel dann nicht vor, wenn wegen einer gröblichen Pflichtenverletzung (hier: unsachliche und überzogene Angriffe gegen das Vertragsarztsystem) das Vertrauensverhältnis zur Kassenärztlichen Vereinigung und zu den Krankenkassen so schwer gestört ist, dass diesen eine (weitere) Zusammenarbeit mit dem (Vertrags-)Arzt nicht zugemutet werden kann (vgl. ua BSG vom 30.03.1977 - 6 RKa 4/76 = SozR 2200 § 368a Nr. 3) und im Fall einer Zulassung die Funktionsfähigkeit des vertragsärztlichen Systems gefährdet wäre (vgl BSG vom 08.07.1981 - 6 RKa 17/80 = USK 81172 und BSG vom 15.09.1977 - 6 RKa 8/77 = SozR 2200 § 368n Nr. 12: LSG NRW vom 26.06.1996 - L 11 Ka 155/94 -).
  • BSG, 08.07.1981 - 6 RKa 17/80
    Damit wird nicht etwa eine frühere Pflichtverletzung, die bereits geahndet bzw vergleichsweise erledigt worden ist, nochmals "bestraft", indem sie zur Begründung einer weiteren Maßnahme herangezogen wird; vielmehr gewinnen die jetzt zu wertenden Verhaltensweisen dadurch lediglich ein stärkeres Gewicht (vgl BSGE 43, 250, 253).

    sen worden ist - einen sog entsprechend @ 3 Abs. 3 GOÄ verwendet, verstößt er damit gegen eine der wesentlichsten Grundpflichten eines Kassenarztes, nämlich die Pflicht zur genauen und gewissenhaften Leistungsabrechnung (vgl BSGE 43, 250, 252; SozR Nr. 23, 24 zu @ 368a RVG).

  • BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 28/88

    Entziehung der Zulassung des Arztes bei gröblicher Verletzung der

    Eine Pflichtverletzung ist gröblich, wenn ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der kassenärztlichen Versorgung notwendig ist; diese Sicherung beruht wesentlich auf der freiberuflichen Tätigkeit des niedergelassenen Kassenarztes und deshalb auf dem Vertrauen der KÄV und der Kassen insbesondere auf die ordnungsgemäße Behandlung der Patienten und die Richtigkeit der Abrechnungen (vgl BSGE 43, 250, 252 f = SozR 2200 § 368 Nr. 3; BVerfGE 69, 233, 244 = SozR aaO Nr. 12 S 30).
  • BSG, 15.04.1986 - 6 RKa 6/85

    Kassenarzt

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und das Bundessozialgericht (BSG) haben in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß wegen Art. 12 GG der Begriff der gröblichen Pflichtverletzung iS des $ 368a Abs. 6 der Reichsversicherungsordnung (RVG) 18 einer verfassungskonformen Auslegung einengend dahingehend auszulegen ist, daß der Kassenarzt zur Fortführung der kassenärztlichen Tätigkeit durch die von ihm begangenen Pflichtwidrigkeiten nicht mehr geeignet erscheinen darf (BVerfG, EuGRZ 1985, 237 ff; BVerfG, SozR 2200 % 368a RVO Nr. 6; BSG USK 80102; BSGE 43, 250, 252; BSGE 34, 252, 253 f; BSG, BKK 1973, 70 ff; BSG SozR S 368a RVO Nr. 24; BSGE 15, 177, 182; Spielmeyer/Schimmelpfeng-Schütte, Entwicklung des Sozialrechts, Aufgabe der Rechtsprechung, Festgabe aus Anlaß des 1003ährigen Bestehens der sozialgerichtlichen Rechtsprechung, 1984, S 343, 344; Gunkel, ÄM 1983, 2401, 2402) und hierbei wiederum der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit den unbestimmten Rechtsbegriff der "Geeignetheit" entscheidend prägt (BVerfG, EuGRZ aaO; BVerfG SozR 2200 aaO; BSG vom 19. Dezember 1984 6 RKa 34/83 - BSG, USK aaO; BSGE 43, 250, 252; BSGE 34, -.

    Ungeeignetheit als Kassenarzt iS des $ 368a Abs. 6 BVD liegt vor, wenn der Arzt nicht mehr geeignet erscheint, seine Pflichten weiterhin zu erfüllen (Vgl etwa BVerfG, EuGRZ 1985, 237 ff und BSG, USK 80102), also das Vertrauensverhältnis zwischen ihm, der KÄV und den Krankenkassen derart gestört ist, daß eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich erscheint (BSG, USK 80102; BSGE 43, 250, 252; BSG, BKK 1973, 70 ff).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2008 - L 11 KA 38/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Für eine Versagung der vertragsärztlichen Tätigkeit muss nämlich in Anlehnung an § 21 Ärzte-ZV eine Ungeeignetheit des Vertragsarztes dergestalt vorliegen, das wegen einer gröblichen Pflichtenverletzung das Vertrauensverhältnis zur Kassenärztlichen Vereinigung und zu den Krankenkassen so schwer gestört ist, dass diesen eine - weitere - Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht zugemutet werden kann (vgl. u.a. BSG vom 30.03.1977 - 6 RKa 4/76 - in SozR 2200 § 368a Nr. 3) und im Fall einer Zulassung die Funktionsfähigkeit des vertragsärztlichen Systems gefährdet wäre (vgl. BSG vom 08.07.1981 - 6 RKa 17/80 - in USK 81172 und BSG vom 15.09.1977 - 6 RKa 8/77 - in SozR 2200 § 368n Nr. 12; LSG NRW vom 26.06.1996 - L 11 Ka 155/94 -).
  • LSG Bayern, 28.11.2018 - L 12 KA 127/16

    Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung wegen gröblicher Verletzung

    Eine Pflichtverletzung ist gröblich, wenn ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der kassenärztlichen Versorgung notwendig ist; diese Sicherung beruht wesentlich auf der freiberuflichen Tätigkeit des niedergelassenen Kassenarztes und deshalb auf dem Vertrauen der KÄV und der Kassen insbesondere auf die ordnungsgemäße Behandlung der Patienten und die Richtigkeit der Abrechnungen (vgl. BSGE 43, 250, 252 f = SozR 2200 § 368 Nr. 3; BVerfGE 69, 233, 244 = SozR aaO Nr. 12 S. 30).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 121/06

    Anspruch auf Zulassung als Vertragsarzt für Urologie als Nachfolger im Wege der

    Von besonderer praktischer Bedeutung ist dabei die Verpflichtung zur peinlich genauen Abrechnung, die zu den Grundpflichten des Arztes gehört (BSG, Urteil vom 30.03.1977, Az.: 6 RKa 4/76 SozR 2200 § 368a Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2017 - L 11 KA 4/16

    Vertragsarzthonorar; Nachträgliche Berichtigung einer Honorarabrechnung;

  • SG Marburg, 07.09.2016 - S 12 KA 179/16

    Weder die Zulassungsgremien noch die Gerichte sind verpflichtet, ein

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2006 - L 5 KA 3995/04

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Nichtaufnahme -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2000 - L 11 KA 197/99

    Entziehung einer zahnärztlichen Zulassung; Unwirtschaftliche Behandlungsweise

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 56/99 B

    Bedarfsplanung im vertragsärztlichen Zulassungsverfahren, Zulassungsentzug

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - L 11 KA 18/09

    Abrechnungsunterlagen - Nach Ablauf der Abgabefrist kann der Honoraranspruch

  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 7/01 B

    Rechtmäßigkeit der Entziehung der Zulassung eines Vertragsarztes

  • SG Marburg, 05.03.2014 - S 11 KA 129/12

    Patientenbezogene Plausibilitätsprüfung bei Doppelfällen in Praxisgemeinschaft

  • LSG Bayern, 18.01.2006 - L 12 KA 46/03

    Entziehung einer vertragsärztlichen Zulassung auf Grund wiederholter unkorrekter

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2002 - L 11 KA 94/02

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wegen grober

  • SG Marburg, 06.04.2021 - S 12 KA 116/19

    Wohlverhalten schützt vor Zulassungsentziehung wegen falscher Honorarabrechnung

  • LSG Bayern, 26.02.2008 - L 12 KA 673/04

    Vorliegen eines Verstoßes gegen die Pflicht zur peinlich genauen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2000 - L 11 KA 45/99

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Arzt für innere

  • LSG Bayern, 30.03.2022 - L 12 KA 14/19

    Widerspruchsverfahren, Berufungsrücknahme, vertragsärztliche Versorgung,

  • SG Marburg, 24.05.2017 - S 12 KA 137/17

    Die Mitglieder des Berufungsausschusses müssen ihren Wohnsitz nicht in dessen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2003 - L 11 KA 165/02

    Anspruch auf erneute Zulassung als Vertragszahnarzt; Verfahren über den Widerruf

  • BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 69/98 B

    Anerkennung von Wohlverhalten bei Pflichtverstößen eines Vertrags(zahn)arztes

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2005 - L 3 KA 92/05
  • SG Marburg, 29.11.2006 - S 12 KA 656/06

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Verlangen einer Zuzahlung stellt

  • SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 173/08

    Vertragsarzt - Verstoß gegen Pflicht zur peinlich genauen Abrechnung - Verhängung

  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 10/92

    Entziehung der Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung - Beanstandung der

  • BSG, 17.12.1992 - 6 BKa 29/91

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BSG, 08.07.1980 - 6 RKa 10/78
  • BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 9/88

    Disziplinarmaßnahme - Kassenarzt - Entziehung der Zulassung

  • LSG Hessen, 25.10.1978 - L 7 Ka 710/76

    Entziehung der Zulassung als Kassenarzt

  • LSG Bremen, 30.11.1977 - L 5 Br 5/77

    Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Zulassung als Kassenarzt; Widerruf der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2011 - L 3 KA 47/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2011 - L 3 KA 46/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2010 - L 3 KA 99/09
  • SG Magdeburg, 05.03.2014 - S 11 KA 129/12

    Honorarrückforderung aufgrund einer patientenbezogenen Plausibilitätsprüfung der

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